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Wahlhelfer*innen für Wahlen gesucht!

Wahlhelfer*innen gesucht!

 

 

Am 26. Mai 2024 finden die Thüringer Kommunalwahlen (Landrat/Landrätin, Kreistag Landkreis Greiz, Stadtrat Zeulenroda-Triebes, Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen Arnsgrün-Bernsgrün-Pöllwitz, Dörtendorf, Mehla, Merkendorf, Niederböhmersdorf, Silberfeld, Triebes, Zadelsdorf), die Europawahl am 09.06.2024 die Thüringer Landtagswahl am 01.09.2024 statt. Darüber erfolgen am 26. Mai 2024 die Wahlen der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung der Stadt Zeulenroda-Triebes. 

 

Wie bei jeder Wahl besteht an diesen Tagen ein hoher Personalbedarf, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sichern zu können. Aus diesem Grund bitte ich die Bürgerschaft der Stadt Zeulenroda-Triebes als ehrenamtliche Wahlhelfer mitzuwirken. Als Wahlhelfer kann mitarbeiten, wer wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind u. a. alle Bürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Für jedes der 22 Wahllokale in Zeulenroda-Triebes werden Wahlvorstände mit jeweils bis zu neun Personen gebildet. Möchten Sie uns durch Ihre Mithilfe an diesen Tagen unterstützen, füllen Sie bitte nachfolgend abgedruckte Erklärung (Interessenbekundung als Wahlhelfer) aus und senden diese an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Wahlbüro, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, per Email an  oder per Fax an die Nummer: 036628/97395 zurück. Sie können auch über die Homepage www.zeulenroda-triebes.de, unter der Rubrik des Online Meldewesens eine Bewerbung als Wahlhelfer/-in online ausfüllen und digital uns übersenden. Alle Interessenten weise ich darauf hin, dass für die Berufung in die Wahlvorstände, die Verarbeitung persönlicher Daten erforderlich werden. Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. 

Sollten Sie Fragen zu Einzelheiten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Frau Vogel, Telefon: 036628-48210 oder per E-Mail an .

 

Zeulenroda-Triebes, d. 01.04.2024

 

Nils Hammerschmidt                                                    

Bürgermeister

 

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