Vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 wurde bei jeder Eheschließung oder auf Antrag bei Eheschließung im Ausland ein Familienbuch angelegt, das neben den Geburtsdaten der Ehegatten und den Daten ihrer Eheschließung auch ihren Ehenamen und die Namen der Eltern enthielt. In dieses Familienbuch wurden später auch die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eingetragen. Ebenso wurde die Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung vermerkt. Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie. Es ist vielmehr ein Personenstandseintrag, der im Standesamt des Ortes der Eheschließung geführt wird.
Seit 01.01.2009 werden die Familienbücher als Eheregister fortgeführt. Auf Antrag erstellt der Standesbeamte aus ihnen Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften. Letzteres allerdings mit dem Vermerk, dass die Daten, die nach dem neuen Recht nicht mehr fortgeführt werden (z.B. zu Eltern oder Kindern), keine Beweiskraft entfalten.
Die Gebühr für eine Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift beträgt 10,00 Euro.
Antragstellung
Persönlich oder schriftlich
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Ansprechpartner
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