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Geburt

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Das Standesamt stellt Ihnen 4 Geburtsurkunden gebührenfrei aus: Je eine Urkunde für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Erziehungsgeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Weitere Urkunden können Sie in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim Standesamt ausstellen lassen. Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 10,00 EUR.

Antragstellung:
Schriftlich durch Klinik, mündlich bei Hausgeburten

Unterlagen:
z.B. Geburtsurkunde der Mutter, Pass oder Personalausweis, Heiratsurkunde, evtl. Auflösung von Vorehen

Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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