Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Er ist mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Die wichtigstens Anforderungen an ein biometrietaugliches Passfoto lauten:
Kopfhaare müssen nicht komplett abgebildet sein.
Schwarz-Weiß-Aufnahmen sind erlaubt.
Für Kinder unter zehn Jahren gelten weniger strenge Anforderungen. Abweichungen sind bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich bei Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie den Augen und der Blickrichtung zulässig. Auch für Kinder ist jedoch eine "Frontalaufnahme" vorgeschrieben.
Gebühren:
13,00 EUR; die Verlängerung kostet 6,00 EUR
Antragstellung:
Persönlich durch den/die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten
Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Unterlagen:
Ansprechpartner:
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