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Dienstleistungen

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Er ist mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Die wichtigstens Anforderungen an ein biometrietaugliches Passfoto lauten:

  1. Das Gesicht muss frontal aufgenommen worden sein.
  2. Die Gesichtshöhe muss den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone entsprechen.
  3. Die augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen.
  4. Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.

Kopfhaare müssen nicht komplett abgebildet sein.
Schwarz-Weiß-Aufnahmen sind erlaubt.

Für Kinder unter zehn Jahren gelten weniger strenge Anforderungen. Abweichungen sind bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich bei Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie den Augen und der Blickrichtung zulässig. Auch für Kinder ist jedoch eine "Frontalaufnahme" vorgeschrieben.

Gebühren:
13,00 EUR; die Verlängerung kostet 6,00 EUR

Antragstellung:
Persönlich durch den/die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten
Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das 10. Lebensjahr vollendet hat.

Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, z.B. durch Vorlage der deutschen Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • ein Lichtbild (mit oben beschriebenen Eigenschaften)

Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen

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