Lebenspartnerschaft
Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft erforderlich sind.
Zuständig für die Anmeldung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist sechs Monate gültig.
Antragstellung:
Persönliche Anmeldung durch beide Partner, bei Verhinderung eines Partners mit Vollmacht des anderen
Unterlagen:
(evtl. weitere Unterlagen, die sich im Anmeldegespräch ergeben)
Ansprechpartner:
Focke, Antje
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