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Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft

Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft erforderlich sind.

Zuständig für die Anmeldung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist sechs Monate gültig.

Gebühren: Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 8. Dezember 2010 

  Antragstellung:

Persönliche Anmeldung durch beide Partner, bei Verhinderung eines Partners mit Vollmacht des anderen

 

Unterlagen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohneramtes
  • Bei Vorehen: Eheurkunden und Nachweis der Auflösung aller Vorehen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

(evtl. weitere Unterlagen, die sich im Anmeldegespräch ergeben)

 

Ansprechpartner:

 

            Focke, Antje

 

 

 

 

Weitere Informationen

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