Der Tod eines Menschen ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind in nachfolgender Reihenfolge:
Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.
Gebühren:
10,00 EUR Sterbeurkunde
Antragstellung:
Persönlich, telefonisch oder schriftlich
Unterlagen Sterbefallanzeige u. a.:
Ansprechpartner:
Wohnbauplätze der Stadt im Überblick sehen Sie hier.
Weiter zur Rubrik "Wohnbauplätze"
Die Übersicht der Steuern & Gebühren finden Sie hier.