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Baulasten


Allgemeine Informationen

Baulasten sind öffentlich-rechtlich gesicherte Pflichten oder Rechte an einem Grundstück, die die Eigentümer gegenüber der Stadt Zeulenroda-Triebes eingehen (z. B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte; Sicherung von Stellplätzen, die sich nicht auf dem Baugrundstück befinden; Übernahme von Abstandsflächen auf Nachbargrundstücken etc.). Baulasten schränken somit die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks ein. Wenn Sie Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück planen, ist es daher sinnvoll, zuvor zu prüfen, ob für das Grundstück Baulasten bestehen. Hierzu können Sie das Baulastenverzeichnis bei der Verwaltung einsehen.


Ansprechpartner

Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes

 

Frau Carry Förster
Telefon (036628) 48300