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Grundsicherung


Allgemeine Informationen

Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 gibt es eine neue Sozialleistung: Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, für Personen, die durch Alter oder dauerhaft volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen, eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen. Diese soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen. Fragen zu antragsberechtigte Personen, zum Einkommen und Vermögen wird Ihnen die Verwaltung gerne beantworten.


Ansprechpartner

Sozialamt
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz