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Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

 

Informationen zum Kinderreisepass

Gültigkeit

 


Notwendige Unterlagen

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

 

Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-Triebes
Eingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei