Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Informationen zum Kinderreisepass
Gültigkeit
Notwendige Unterlagen
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-TriebesEingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei