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Kirchenaustritt


Allgemeine Informationen

Für die wirksame Entgegennahme von Erklärungen über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist ab 01.03.2009 das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Erklärende seinen Wohnsitz hat, bei mehreren Wohnsitzen der Hauptwohnsitz. Nach Entgegennahme erhält der Erklärende  eine Bescheinigung über den Austritt.


Ansprechpartner

Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes

 

Frau Antje Focke
Telefon (036628) 48250