Melderegisterauskunft


Allgemeine Informationen

Das Einwohnermeldeamt kann aufgrund einer Anfrage aus dem Melderegister Auskünfte erteilen, diese unterliegen der Zweckbindung. Das bedeutet insbesondere, dass Sie Daten, die Sie unter Angabe eines gewerblichen Zweckes erhalten haben, nur für diesen Zweck nutzen dürfen.


Informationen zur Melderegisterauskunft:

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01. November 2015 hat der Auskunftssuchende anzugeben, ob die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird.
Gewerbliche Zwecke sind:


Grundsätzlich ist die Verwendung von Melderegisterdaten für gewerbliche Zwecke zulässig, sofern es nicht um Zwecke der Werbung oder des Adresshandels geht.


Notwendige Unterlagen


Gebühren

ab 11,00 €


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-Triebes
Eingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei