Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

Eine Reisegewerbekarte benötigt man, wenn man eine selbständige, ambulante Gewerbetätigkeit (z.Bsp. Markthändler) ausüben will. Die Reisegewerbekarte gilt im gesamten Bundesgebiet und wird daher vom Gewerbeamt seines Wohnsitzes auf Antrag ausgestellt.


Ansprechpartner

Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes

 

Herr Matthias Fröhlich
Telefon (036628) 48201