Sterbefall


Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind in nachfolgender Reihenfolge:

Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.


Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Antje Focke
Telefon (036628) 48250