Unterhaltssicherung
Allgemeine Informationen
Für Wehrpflichtige und deren Angehörige (z.B. Ehefrau oder Lebenspartner des Wehrpflichtigen, Kinder, Eltern) können zu Aufwendungen zum Lebensbedarf, die über Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz hinausgehen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt werden. Anträge auf diese Leistungen können beim der Verwaltung gestellt.