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Wohnungsabgeschlossenheit


Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Zeulenroda ist das Landratsamt Greiz.


Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Kreisbauamt
Marstallstraße 6
07973 Greiz

  • Tel. 03661 876479
  • Fax: 03661 87677401


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Landratsamt Greiz