Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes arbeitet daran, die Webseite den Bedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzern anzupassen. 

 

Die Homepage der Stadtverwaltung entspricht aktuell nur teilweise mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtline (EU) 2016/2012, wird jedoch einem stetigen Überprüfungs- und Bearbeitungsprozess unterzogen und angepasst.

 

Derzeit bietet die Seite noch keine vollständige Barrierefreiheit, jedoch sind wir bestrebt, alle relevanten Zugänglichkeitsstandards einzuhalten.

 

Nicht barrierefreie Inhalte:

 

Einfache Sprache: Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Dies ist aufgrund der komplexen Inhalte nicht immer möglich.

 

Abkürzungen: Wir versuchen die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder verwenden beim ersten Vorkommen im Text die ungekürzte Schreibweise, um weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. 
 

PDF-Dokumente: Es sind nicht barrierefreie PDF-Dokumente auf der Webseite vorhanden. In vielen Fällen finden Sie diese Inhalte jedoch zusätzlich als barrierefreie Alternative. 
 

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Internetseiten von Dritten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
 

Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
  

Bilder sind teilweise mit Alternativtexten untersetzt. 
 

Das Geoportal sowie die Kartenanwendungen auf der städtischen Homepage sind nicht barrierefrei.
 

Auf der Homepage und dazugehörigen Subdomains sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen städtische Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Es bestehen jedoch Alternativen, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch nehmen zu können.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit:

 

Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2025 aktualisiert.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben

 

Sie können uns als Nutzerin oder Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Ihre Hinweise und Verbesserungsvorschläge senden Sie bitte an poststelle@zeulenroda-triebes.de

 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: kontakt@tlmb.thueringen.de

 

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6, 99096 Erfurt