Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Planungsverband "Vogtländische Seen"
Bebauungsplan Sondergebiet "Waikiki-Resort“
Gemeinsame Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Planungsverband "Vogtländische Seen" hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Waikiki-Resort“ gefasst. Ziel des Planverfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Förderung des gesamten Tourismus an der Talsperre Zeulenroda und zur Erweiterung des Angebotes des vorhandenen Freizeit- und Erlebnisbades Waikiki durch unterschiedliche Beherbergungsmöglichkeiten. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ausgehend vom Aufstellungsbeschluss wurde für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich der Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Waikiki-Resort“ erstellt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen des Vorentwurfes mit Angaben zu den allgemeinen Zielen, zum Zweck der Planung, zu den Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom
25. Oktober 2021 bis einschließlich 26. November 2021
im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 8 (Zimmer 305), 07937 Zeulenroda-Triebes während der allgemeinen Dienststunden wie folgt zu jedermanns Einsicht aus:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können gem. § 3 Abs. 1 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zum Planverfahren sowie zu den ausliegenden Unterlagen des Vorentwurfes schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist das Bauamt der Stadt Zeulenroda-Triebes ggf. nur eingeschränkt zugänglich. Es wird daher gebeten, sich möglichst vor Einsichtnahme telefonisch unter der Rufnummer 036628-48301 oder -480 anzumelden bzw. alternativ zum direkten Zugang zu den Vorentwurfsunterlagen an der Eingangstür Markt 8 zu klingeln. Die Einsichtnahme in die Vorentwurfsunterlagen ist zu den o. g. Zeiten gewährleistet.
Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der Stadt Zeulenroda-Triebes (www.zeulenroda-triebes.de/buerger-rathaus/bauen-planung/bauleitplanung) bzw. des Planungsbüros GÖL Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH (www.goel.de) im o. g. Zeitraum einsehbar.
Zeulenroda-Triebes, 22. September 2021
Nils Hammerschmidt
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung als pdf
Karte als pdf
Rechtskräftige Bauleitpläne
Keine aktuellen Einträge vorhanden.
Ihr Ansprechpartner
Michaela Höhne
036628 48302
036628 97395
m.hoehne@zeulenroda-triebes.de
Dienstsitz:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Markt 8
07937 Zeulenroda-Triebes
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr