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Corona aktuell

Wir haben für Sie hier alle Corona-Informationen für unsere Stadt gebündelt.
Sie können mit einem Klick auf die Kategorie das Menü auf- und zuklappen.
 

Dokumente Download

Turnhallennutzung

Anzeige einer privaten Feier oder nicht öffentlichen Veranstaltung


Merkblatt für Entschädigungsanträge_56_57_Infektionsschutzgesetz finden Sie hier

Hygienetipps finden Sie hier

Für Geschäfte Infos an die Kunden zum ausdrucken und aushängen: "Bitte Abstand halten" , "Tipps an Kunden"

Einwohnermeldeamt + Standesamt

Einwohnermeldeamt:

Folgende wichtige Informationen geben wir Ihnen bekannt:

Meldebescheinigung:

Einen Antrag auf Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung können Sie auf unserer Homepage unter www.zeulenroda-triebes.de herunterladen. Ist dies nicht möglich, so senden wir Ihnen auch gerne einen Antrag auf dem Postweg zu.
Antrag Meldebescheinigung 

 

Einzahlungen in die Stadtkasse


Wir möchten Sie bitten, wenn Sie Einzahlungen in der Stadtkasse geplant haben, dies nicht mit Bargeld im Rathaus vorzunehmen, sondern per Überweisung. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Hotline/Telefonnummern für Thüringen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (landesweit, kostenlos): Telefon 116 117
Landesamt für Verbraucherschutz: Tel 0361 / 573-815099 (Mo bis Fr 9 - 12 Uhr, 13:30 - 15 Uhr)
Thüringer Aufbaubank (0800) 534 56 76 (kostenfrei) aktuelle Informationen für betroffene Unternehmen

Soforthilfe + Unterstützungsmaßnahmen

Der Bund hat gestern  neue Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige und Unternehmen beschlossen (Quelle Tagesschau):

„Der Umsatz bricht in der Corona-Krise ein - aber Miete und Versicherungen laufen weiter: Mit einem neuen Hilfsprogramm des Bundes sollen Unternehmen und Selbstständige Zuschüsse für ihre Fixkosten bekommen.

Der Bund hat in der Corona-Krise ein weiteres Hilfsprogramm für angeschlagene Unternehmen gestartet. Für die drei Sommermonate bis Ende August können Firmen und Selbstständige Zuschüsse zu ihren Fixkosten bekommen, also etwa Mieten, Zinszahlungen, Leasingraten, Strom oder Versicherungen.

Damit soll vor allem kleinen und mittelständischen Firmen geholfen werden. Die Hilfen sollen unter anderem Branchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, Bars oder Reisebüros zugute kommen. Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt.

Voraussetzung für alle ist, dass sie einen deutlichen Umsatzeinbruch wegen der Coronavirus-Krise nachweisen können - und zwar in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019.“

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html



Maßnahmepaket der Bundesregierung: RS_S_2065_Corona_Krise_Maßnahmenpaket_Kabinettsbeschluss


Beantragung von Soforthilfe für

Kultur- und Kunstschaffende

Anträge auf Landesförderung sind an die Thüringer Aufbaubank zu stellen: 
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

Konkrete Landesförderung:

Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) ... und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen.

In der Anlage findet sich auch ein Auszug Klassifikation der Wirtschaftszweige kreative, kulturpädagogische und künstlerische selbständige Tätigkeiten, die deutlich macht, dass Sie alle berechtigt sind, diesen Antrag zu stellen. 

Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen (einschließlich Inhaber*in) und beträgt jeweils bis zu:

Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in)  Zuschuss

1 bis 5 - 5.000 EUR

6 bis10 - 10.000 EUR

11 bis 25 - 20.000 EUR

26 bis 50 - 30.000 EUR

Soforthilfe Corona 2020 - Antrag
Soforthilfe Corona - Hinweisblatt
Empfehlungen-fuer-Kulturschaffende-und-Veranstalter_Thueringen
Anlage zum Antrag Corona - De-minimis-Erklärung



Unternehmen:

Steuerpolitische Unterstützungsmaßnahmen (Liquiditätshilfen) der Städte und Gemeinden für Unternehmen zur Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus:
Blatt 1 als pdf
Blatt 2 als pdf
Blatt 3 als pdf

 

Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 MA können bei der TAB ab Montag, 23.03.2020, gestellt werden. Die TAB warnt in diesem Zusammenhang vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe - diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten, bis offizielle Dokumente auf der TAB-Website zur Verfügung stehen.

Unter diesem Link finden Sie die Infos zur Soforthilfe sowie eine gute Grafik, die die aktuellen Hilfsangebote auf Landesebene übersichtlich zusammenfasst:
https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen/Finanzhilfen-und-Risikoentlastung

Hier die Links zur aktuellen Info auf Bundesebene und zur Unterstützung Betroffener:
Der Bund unterstützt ebenfalls und hat weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stärken. Alles zusammen gefasst finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenenfalls Entschädigung beantragen:
https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/550/finale_merkblatt_ss_56_und_datenschutzaufklarung_vom_12.12.2018-14_12_18-09_53_10.pdf

Der Wirtschaftsspiegel Thüringen hat eine Seite online gestellt, bei der alle wichtigen Informationen nochmal zusammengefasst sind.
https://www.wirtschaftsspiegel-thueringen.com/nachrichten/news-details/archive/2020/march/15/article/informationen-zum-corona-virus.html


Datenschutzerklärung: https://www.leg-thueringen.de/servicemenue/datenschutzerklaerung

 

Ministerium informiert

Das Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht aktuell den Stand zu Corona:
https://www.tmasgff.de/covid-19

Warnungen vor Betrug

Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender dieser Mail. Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der Hotline für Arbeitgeber 0365/ 857 666.

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagenturwww.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.
 

Praktische Tipps von www.zusammengegencorona.de
vom Bundesministerium für Gesundheit

Betrüger und Fake-News: Bleiben Sie wachsam

Es gibt aktuell Kriminelle, die Sorgen von Menschen ausnutzen. Zudem kursieren Falschmeldungen rund um das neuartige Coronavirus. Seien Sie wachsam und schützen Sie sich.

Wie können Sie sich vor Betrügern schützen?

Öffnen Sie keiner unbekannten Person die Haustür. Es gibt Kriminelle, die sich zum Beispiel als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes ausgeben und Ihnen unangekündigt an der Haustür einen Test auf das neuartige Coronavirus anbieten. Es kann sich hierbei um Betrüger handeln. Grundsätzlich gilt: Tests auf das neuartige Coronavirus finden immer nur nach einer Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt statt.

Seien Sie wachsam, wenn Sie digitale Angebote nutzen. Bestellen Sie beispielsweise keine Hygieneartikel oder einen Mund-Nasen-Schutz bei Online-Shops, die Sie nicht bereits kennen. Öffnen Sie keine Anhänge aus E-Mails, deren Absender für Sie unbekannt ist.

Woher wissen Sie, dass ein freiwilliger Helfer kein Betrüger ist?

Auch wenn die meisten Menschen gerade in guter Absicht andere unterstützen, sind zurzeit auch „falsche Helfer“ unterwegs. Seien Sie grundsätzlich immer wachsam und lassen Sie keine unbekannten Menschen in Ihre Wohnung. Betrüger und Betrügerinnen haben es besonders auf ältere Menschen abgesehen. Es kommt vor, dass sie beispielsweise nach Geld für Medikamente oder teure Behandlungen fragen. Häufig handelt es sich bei Betrügern auch um Personen, die sich als angebliche „Handwerker“ ausgeben und anbieten, eine Wohnung zu überprüfen oder zu desinfizieren.

Es hat Sie jemand angerufen und wegen seiner Covid-19-Erkrankung um Geld gebeten. Wie können Sie am besten reagieren? 

Kriminelle rufen aktuell bevorzugt ältere Menschen zu Hause an und geben sich als Angehörige aus, die sich mit dem Virus infiziert hätten. Sie fordern zum Beispiel finanzielle Unterstützung zur Begleichung von Arztrechnungen oder für den Kauf von Medikamenten. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich davor, Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen zu übergeben. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: Fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, den Namen des angeblichen Verwandten (z. B. des Enkels/der Enkelin) selbst zu nennen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, dass Namen verraten werden. Wenn Sie Anrufer oder Anruferinnen nicht sofort erkennen: Fragen Sie nach Dingen bzw. Begebenheiten, die nur der tatsächliche Verwandte kennen kann. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie einen Betrug vermuten. 

Wie erkennen Sie Fake-News? Wie können Sie mit falschen Nachrichten umgehen? 

Auch aktuell werden vermehrt Falschmeldungen bzw. „Fake-News“ verbreitet. Achten Sie bei vermeintlich „sensationellen Nachrichten“ bitte sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese, indem Sie diese mit verlässlichen Informationen vergleichen. Zuverlässige Angaben finden sich beispielsweise auf dieser Website beim Bundesgesundheitsministerium, beim Robert Koch-Institut oder bei den zuständigen Landesbehörden. Teilen Sie Inhalte in den sozialen Medien nicht, bevor Sie diese selbst gelesen bzw. geprüft haben. 

Weitere Informationen zum Thema „Schutz vor Betrügern“ sowie „Falschmeldungen/Fake News“ finden Sie zum Beispiel bei folgenden Stellen: Bundeskriminalamt: www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Warnhinweise/200317_CoronaEnkeltrick.html Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html