Im Detail
Wenn für ein Grundstück die Anlagen zur Abwasserbeseitigung erstmals als hergestellt zu betrachten sind, kann nach dem Kommunalabgabengesetz vom Grundstückseigentümer ein einmaliger Betrag zur anteiligen Deckung der Kosten für die Herstellung der Gesamteinrichtung erhoben werden. Der Zweckverband macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und hat die näheren Einzelheiten in der vom Zweckverband erlassenen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung geregelt. Zur Information über die Regelungen zur Berechnung dieses Beitrages stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Zweckverband Wasser / Abwasser Zeulenroda
Bereich Finanzen/ Beitragswesen
Alleestraße 9
07937 Zeulenroda-Triebes
036628 88234
036628 88299
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