Im Detail
Sie sind nach Zeulenroda-Triebes gezogen?Oder wohnen Sie bereits in Zeulenroda-Triebes, sind aber innerhalb des Stadtgebietes umgezogen? Beides müssen Sie dem Einwohnermeldeamt innerhalb von 2 Wochen bekannt geben.
Notwendige Unterlagen:
- Aktuelle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- eine persönliche Vorsprache jeder Person, auch Kindern, ist notwendig
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde (erhältlich im Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. Ort der Eheschließung)
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt vom Eigentümer)
- Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter, es sei denn, ein Elternteil weist das alleinige Sorgerecht nach die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses bzw. Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt zwingend erforderlich.
Formulare:
Wohnungsgeberbescheinigung
Einverständniserklärung Sorgeberechtigter Umzug
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
036628 48240
036628 48241
036628 48242
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr