Im Detail
Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich die Ausländerbehörde des Landratsamtes Greiz zuständig. Häufig können Sie sich den Weg dorthin jedoch ersparen, da Anträge beim der Verwaltung eingereicht werden können und dann von dort an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden. Dies ist häufig auch der schnellste Weg zur Erledigung der Angelegenheit, da vielfach Bestätigungen der Meldebehörde erforderlich sind.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie beim Landratsamt Greiz.
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Ausländerbehörde
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
03661 876-656
03661 876-222
E-Mail schreiben
Zur Homepage