Im Detail
Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Landesbauordnung möglicher Weise eine Baugenehmigung (Genehmigungsverfahren) beantragen oder das Bauvorhaben zumindest im so genannten Genehmigungsfreistellungsverfahren der Baurechtsbehörde anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z.B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig. Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren stehen Ihnen die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Scheube-Straße 6
07973 Greiz
03661 876432
03661 87677431
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