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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

Im Detail

Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt das Standesamt beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregistern der Eheschließenden. Diese Personenstandsurkunden werden vom zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt. Die Gebühren betragen 10,00 Euro für eine Urkunde. Die Beantragung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. In jedem Fall ist ein Nachweis zur Identität des Antragsberechtigten, also Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. (siehe auch Personenstandsurkunde)

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Unterlagen
Personalausweis, Reisepass

Ansprechpartner:
Antje Focke / Katja Scharf
036628 48250
E-Mail schreiben