Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Fotoalbum
Orte/Ortsteile Karte anzeigen
Facebook Fanseite
Beseitigung baulicher Anlagen

Im Detail

Die Bestimmungen der Landesbauordnung gelten grundsätzlich nicht nur für Neu- und Umbaumaßnahmen oder die Änderung der Nutzung von Bauten, sondern auch für den Abbruch von Gebäuden. Es bestehen sowohl verfahrensfreie Abbruchmaßnahmen und Abbruchsmaßnahmen, die verfahrenspflichtig durchzuführen sind. Der Ablauf des durchzuführenden Verfahrens ist identisch mit dem des Kenntnisgabeverfahrens beim Bau oder Umbau von Gebäuden.

Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
03661 876-431
03661 876-222
E-Mail schreiben
Zur Homepage