Beseitigung baulicher Anlagen
Im Detail
Die Bestimmungen der Landesbauordnung gelten grundsätzlich nicht nur für Neu- und Umbaumaßnahmen oder die Änderung der Nutzung von Bauten, sondern auch für den Abbruch von Gebäuden. Es bestehen sowohl verfahrensfreie Abbruchmaßnahmen und Abbruchsmaßnahmen, die verfahrenspflichtig durchzuführen sind. Der Ablauf des durchzuführenden Verfahrens ist identisch mit dem des Kenntnisgabeverfahrens beim Bau oder Umbau von Gebäuden.
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
03661 876-431
03661 876-222
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