Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Fotoalbum
Orte/Ortsteile Karte anzeigen
Facebook Fanseite
Erschließungsbeitrag

Im Detail

Wenn ein Grundstück, z. B. in einem Neubaugebiet, durch den Bau einer Straße erstmals Erschließungsvorteile erhält, ist nach dem Baugesetzbuch ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für den Bau dieser Erschließungsanlagen zu erheben. Die näheren Einzelheiten regelt die vom Gemeinderat beschlossene Erschließungsbeitragssatzung. Die Vorschriften zur Berechnung dieses Beitrags sind sehr komplex. Für weitergehende Informationen u. a. die Berechnungsgrundlage und der Beitrag steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Marina Haas
036628 48311
E-Mail schreiben