Im Detail
Das Führungszeugnis wird auf Antrag (für jede Person ab 14 Jahren) vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Der Antrag ist im Einwohnermeldeamt persönlich vorzunehmen.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen u.a.:
- Privates Führungszeugnis
- Behördliches Führungszeugnis
- Erweitertes Führungszeugnis
Privates Führungszeugnis:
- aktuelles Ausweisdokument
- persönliche Vorsprache
- bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
Behördliches Führungszeugnis:
- aktuelles Ausweisdokument
- persönliche Vorsprache
- bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
- Anschrift der Behörde die das Führungszeugnis von Ihnen benötigt
Erweitertes Führungszeugnis:
- aktuelles Ausweisdokument
- persönliche Vorsprache
- bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
- Es ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
Gebühren:
13,00 €
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
036628 48240
036628 48241
036628 48242
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr