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Gewerbean-, ab und -ummeldung

Im Detail

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine

  • Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
    • ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
    • der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
  • Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
    • ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
  • Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
    • der Betrieb innerhalb des Meldebezirks verlegt wird
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
    • der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden
       

Formulare:
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Beiblatt gesetzliche Vertreter
 

Ansprechpartner:
Matthias Fröhlich
036628 48201
E-Mail schreiben