Gewerbean-, ab und -ummeldung
Im Detail
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine
- Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
- ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
- der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
- Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
- ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
- Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
- der Betrieb innerhalb des Meldebezirks verlegt wird
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
- der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden
Formulare:
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Beiblatt gesetzliche Vertreter
Ansprechpartner:
Matthias Fröhlich
036628 48201
E-Mail schreiben