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Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird vom Grundstückseigentümer erhoben. 
Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen und Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke zu zahlen.

Das zuständige Finanzamt führt die Bewertung des Grundbesitzes durch und erstellt Einheitswert- und Messbescheid. Wird der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, ergibt sich der Grundsteuerbetrag. Grundsteuerbescheide gelten bis zur nächsten Änderung, also auch für mehrere Jahre.

Für die Besteuerung sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Ein Eigentumswechsel während des Jahres wirkt sich steuerlich erst zum nächsten 01.01. des Folgejahres aus. Das bedeutet, dass der Verkäufer für das ganze Kalenderjahr die Grundsteuer zu zahlen hat. Unabhängig davon kann mit dem Erwerber nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag die anteilige Grundsteuer privatrechtlich verrechnet werden.

Die Grundsteuer ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeweils zu einem Viertel fällig. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Grundsteuer auch abweichend zum 01.07. in einem Jahresbetrag bezahlt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30.09. des Vorjahres gestellt sein.

Ansprechpartner:
für Zeulenroda-Triebes incl. Ortsteile: Förthen, Kleinwolschendorf, Läwitz, Leitlitz, Niederböhmersdorf, Pahren, Stelzendorf, Weckersdorf sowie die Gemeinde Langenwolschendorf

Herr Merkel
036628 48130
036628 97395
E-Mail schreiben

für die Ortsteile Dörtendorf, Mehla, Triebes und die Gemeinde Weißendorf

Frau Fischer
036628 48132
036628 97395
E-Mail schreiben

für die Ortsteile und Ortschaften Pöllwitz, Bernsgrün, Arnsgrün, Büna, Schönbrunn, Frotschau, Zadelsdorf, Silberfeld, Merkendorf und Piesigitz

Frau Schmid
036628 48131
036628 97395
E-Mail schreiben