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Kirchenaustritt

Im Detail

Für die wirksame Entgegennahme von Erklärungen über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist ab 01.03.2009 das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Erklärende seinen Wohnsitz hat, bei mehreren Wohnsitzen der Hauptwohnsitz. Nach Entgegennahme erhält der Erklärende  eine Bescheinigung über den Austritt. 

Ansprechpartner
Antje Focke
036628 48250
E-Mail schreiben