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Landesfamilienpass

Landesfamilienpass

Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Landesfamilienpass und dem dazu gehörigen Gutscheinheft unentgeltlich die Staatlichen Schlössern, Gärten und Museen wie z.B. das Schloss Heidelberg, das Blühende Barock in Ludwigsburg, Staatsgalerie Stuttgart, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim oder das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim sowie des Landeszoos Wilhelma in Stuttgart besuchen. Die einzelnen Einrichtungen sind im Gutscheinheft erwähnt. Den Landesfamilienpass erhalten.

  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung

Ansprechpartner:
Kristin Vierson
036628 48403
E-Mail schreiben