Im Detail
Das Einwohnermeldeamt kann aufgrund einer Anfrage aus dem Melderegister Auskünfte erteilen, diese unterliegen der Zweckbindung. Das bedeutet insbesondere, dass Sie Daten, die Sie unter Angabe eines gewerblichen Zweckes erhalten haben, nur für diesen Zweck nutzen dürfen.
Informationen zur Melderegisterauskunft:
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01. November 2015 hat der Auskunftssuchende anzugeben, ob die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird.
Gewerbliche Zwecke sind:
- Adressabgleich / -ermittlung
- Aktualisierung eigener Bestandsdaten
- Forderungsmanagement
- Werbung
- Adresshandel
Grundsätzlich ist die Verwendung von Melderegisterdaten für gewerbliche Zwecke zulässig, sofern es nicht um Zwecke der Werbung oder des Adresshandels geht.
Notwendige Unterlagen:
- Mindestens 3 Daten der gesuchten Person (Vorname und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, letzte bekannte Adresse im Stadtgebiet)
- eine schriftliche Erklärung, dass die Daten NICHT zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden
Gebühren
- ab 11,00 €
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
036628 48240
036628 48241
036628 48242
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr