Namensänderung
Im Detail
Folgende Namenserklärungen werden beim Standesamt z. B. entgegengenommen und beurkundet:
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines früheren Namens
- Namenserteilung/ -einbenennung Kinder
- Namensänderung für Aussiedler
- Entgegennahme von Anträgen auf behördliche Vornamens- und Familiennamensänderung.
- Angleichung ausländischer Vor- und Familiennamen an deutsches Recht
Ansprechpartner:
Antje Focke
036628 48250
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