Informationen zum Personalausweis
Ihr Ausweisdokument Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.
- Für die Beantragung des neuen Ausweises müssen Sie persönlich zu uns kommen.
- Benötigen Sie dringend einen Personalausweis, so können sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diesen können Sie gleich mitnehmen.
- Bis ein Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen. Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, wenn der Ausweis fertig ist (Zustellung PIN-Brief). Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.
- Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Personalausweis/vorläufigen Personalausweis/Kinderreisepass mit. Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht, welche Sie von uns erhalten.
Personalausweisportal
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
036628 48240
036628 48241
036628 48242
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
- Bei unter 16 jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt erforderlich.
Gültigkeit
- Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.
Wohnsitz im Ausland
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Gebühren
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Notwendige Unterlagen:
Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate) Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung) Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung vom Jugendamt erforderlich.
Gültigkeit: Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten und kann nicht verlängert werden. Gebühren: 10,00 Euro
Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht
Hier kommen Sie zum Formular.