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Personenstandsurkunde

Im Detail

Die Erteilung von Personenstandsurkunden und -auskünften kann gemäß § 62 Personenstandsgesetz nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse durch geeignete Nachweise glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Urkunden, beglaubigte Abschriften oder Auskünfte können persönlich oder schriftlich im Standesamt angefordert werden. Um die Identität der berechtigten Person zu prüfen benötigen wir in jedem Fall den Personalausweis bzw. Reisepass. Um eine zügige Bearbeitung aller Anfragen zu ermöglichen, sind genaue Angaben zum Personenstandsfall erforderlich. Ansonsten können ggf. je nach Aufwand zusätzliche Gebühren für die Suche anfallen. 

Ansprechpartner:
Antje Focke
036628 48250
E-Mail schreiben