Plakatierung
Im Detail
Bei Durchführung von Versammlungen oder Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen, sind besondere Erlaubnisse durch die Verwaltung erforderlich. Auch Werbung für Veranstaltungen durch Plakatierung fällt unter diese Sondernutzung und muss genehmigt werden. Es ist zu beachten, dass diese Plakatierungen mindestens 10 - 14 Tage vorher beantragt werden müssen.
Ansprechpartner:
Udo Omnus
036628 48213
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