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Sondernutzung von Straßen

Im Detail

Die Zuständigkeit für die Genehmigung einer Sondernutzung von Straßen (z.B. im Zusammenhang mit Bauarbeiten oder bei der Nutzung durch Ladengeschäfte oder Gastronomiebetriebe) richtet sich nach der Baulastträgerschaft für die jeweilige Straße. Für Ortsstraßen und die Gehwege auch an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist die Verwaltung zuständig, für die Sondernutzung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen das Landratsamt Greiz.

Ansprechpartner:
Udo Omnus
036628 48213
E-Mail schreiben