Spendenbescheinigungen
Im Detail
Körperschaften die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes fördern, z. B. Vereine oder Stiftungen, können Geld oder Sachspenden erhalten, deren Wert der Spender steuermindernd geltend machen kann. Hierfür benötigt der Spender eine Spendenbescheinigung, die er seiner Steuererklärung beifügen kann.
Ansprechpartner:
Sandra Morgner
036628 48150
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