Sperrzeitverkürzung
Im Detail
Nach dem Thüringer Gaststättengesetz gelten für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten folgende Sperrzeiten:
- für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gibt es keine Sperrzeit
- bei der Nutzung für den Betrieb von Gaststätten mit umfassenden Freiflächen, wie Biergärten, Wirtschaftsgärten, sonstige Gaststätten im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ohne jegliche Musik beginnt die Sperrzeit um 01:00 Uhr
- auf Festen und Veranstaltungen im Freien und im Festzelt unter freiem Himmel mit Musikaufführungen beginnt die Sperrzeit um 22:00 Uhr.
- bei Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freien Himmel beginnt die Sperrzeit um 24:00 Uhr
Die Sperrzeit endet in allen Fällen um 06:00 Uhr. Beim Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisse oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe oder Veranstaltungen die Sperrzeit auf Antrag verkürzt, aber auch von der Behörde verlängert werden.
Hier: Antrag auf Sperrzeitverkürzung
Ansprechpartner:
Matthias Fröhlich
036628 48201
E-Mail schreiben