Unterhaltssicherung
Im Detail
Für Wehrpflichtige und deren Angehörige (z.B. Ehefrau oder Lebenspartner des Wehrpflichtigen, Kinder, Eltern) können zu Aufwendungen zum Lebensbedarf, die über Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz hinausgehen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt werden. Anträge auf diese Leistungen können beim der Verwaltung gestellt.
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Sozialamt
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
03661 876366
03661 876222
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