Vaterschaftsanerkennung
Im Detail
Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschafts-anerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Standesamt Zeulenroda-Triebes
Antje Focke
036628 48250
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