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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Information zur Grundsteuerreform

Jeder Eigentümer eines Grundstücks in Thüringen erhält im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben durch das zuständige Finanzamt, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Verpflichtung zur Erklärungsabgabe hervorgehen. Bitte bewahren Sie dieses Informationsschreiben auf. Jeder Eigentümer von Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte) muss bis 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Ab 01. Juli 2022 soll die Abgabe der elektronischen Erklärung beim zuständigen Finanzamt über ELSTER möglich sein. 

Alle Infos zur Grundsteuerreform finden Sie hier !

Wichtig: Erklärungspflichtige müssen den Vordruck des Landes verwenden, in dem das Grundstück liegt. 

Der Bodenrichtwert ist für jedermann online einsehbar über das Bodenrichtwert-Informationssystem Thüringen Boris-TH unter:

https//www.bodenrichtwerte-boris.de

Die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes kann diese Auskünfte nicht erteilen.