Baulasten
Allgemeine Informationen
Baulasten sind öffentlich-rechtlich gesicherte Pflichten oder Rechte an einem Grundstück, die die Eigentümer gegenüber der Stadt Zeulenroda-Triebes eingehen (z. B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte; Sicherung von Stellplätzen, die sich nicht auf dem Baugrundstück befinden; Übernahme von Abstandsflächen auf Nachbargrundstücken etc.). Baulasten schränken somit die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks ein. Wenn Sie Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück planen, ist es daher sinnvoll, zuvor zu prüfen, ob für das Grundstück Baulasten bestehen. Hierzu können Sie das Baulastenverzeichnis bei der Verwaltung einsehen.
Ansprechpartner:
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Scheube-Straße 6
07973 Greiz
Tel. 03661/876433
Fax 03661/87677431
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zeulenroda-TriebesMarkt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
(036628) 480