Kirchenaustritt


Allgemeine Informationen

Für die wirksame Entgegennahme von Erklärungen über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist ab 01.03.2009 das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Erklärende seinen Wohnsitz hat, bei mehreren Wohnsitzen der Hauptwohnsitz. Nach Entgegennahme erhält der Erklärende eine Bescheinigung über den Austritt.


Ansprechpartner

Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes

Frau Focke
Telefon (036628) 48250