Personalausweis
Allgemeine Informationen
Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.
Für die Beantragung des neuen Ausweises müssen Sie persönlich vorsprechen.
Benötigen Sie dringend einen Personalausweis, so können sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diesen bekommen Sie sofort ausgehändigt.
Bis ein Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen. Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Personalausweis/vorläufigen Personalausweis/Kinderreisepass mit. Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen können, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht, welche Sie von uns erhalten.
Gültigkeit
Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden.
Für Personen unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig.
Gebühren
27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren
46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Notwendige Unterlagen
Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
Ab dem 15. Juli 2025 ist es nicht mehr möglich, bei der Beantragung von Dokumenten wie dem Personalausweis oder Reisepass biometrische Passbilder in Papierform vorzulegen. Aufgrund einer Änderung der Personalausweis- und Passverordnung erfolgt die Übermittlung der Passbilder künftig ausschließlich auf elektronischem Weg. Ab diesem Zeitpunkt können Passbilder direkt im Einwohnermeldeamt Zeulenroda-Triebes gegen eine Gebühr selbst angefertigt werden.
Original Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt erforderlich.
Wohnsitz im Ausland
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Vorläufiger Personalausweis
Notwendige Unterlagen:
Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
Ab dem 15. Juli 2025 ist es nicht mehr möglich, bei der Beantragung von Dokumenten wie dem Personalausweis oder Reisepass biometrische Passbilder in Papierform vorzulegen. Aufgrund einer Änderung der Personalausweis- und Passverordnung erfolgt die Übermittlung der Passbilder künftig ausschließlich auf elektronischem Weg. Ab diesem Zeitpunkt können Passbilder direkt im Einwohnermeldeamt Zeulenroda-Triebes gegen eine Gebühr selbst angefertigt werden.
Original Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung vom Jugendamt erforderlich.
Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten und kann nicht verlängert werden.
Gebühren
10,00 Euro
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Einwohnermeldeamt
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
Eingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei
+49 36628 48240
+49 36628 48241
+49 36628 48242
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
und an folgenden Samstagen von 09:00 - 11:00 Uhr
31.01.2026 | 28.02.2026 | 28.03.2026 |
25.04.2026 | 30.05.2026 | 27.06.2026 |
25.07.2026 | 29.08.2026 | 26.09.2026 |
24.10.2026 | 28.11.2026 | 19.12.2026 |
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-TriebesEingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei
(036628) 48240
Formulare
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Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht
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Einverständnis des Sorgeberechtigten
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Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses oder Personalausweises