Sterbefall


Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind in nachfolgender Reihenfolge:

Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.


Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Focke
Telefon (036628) 48250

Frau Scharf
Telefon (036628) 48251