Waffenangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Greiz, Ordnungsamt. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.


Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Ordnungsamt - Untere Waffenbehörde
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz


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07973 Greiz