Im Detail
Aus sozialen Gründen können folgende Personenkreise von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden:
- Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "RF“ besitzen
- Empfänger von laufender Sozialhilfe zum Lebensunterhalt
- Personen, deren monatliches Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist aus den individuellen Verhältnissen des Haushalts zu errechnen. Bei dieser Berechnung werden auch die Kosten der Unterkunft berücksichtigt
- Empfänger von Pflegezulagen oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
- Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen oder Altenpflegeheimen und sonstigen Pflegeheimen
Zuständig für die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist das Landratsamt Greiz. Die Antragstellung kann auch bei der Verwaltung erfolgen.
Unterlagen:
Zur Beantragung der Rund- & Fernsehgebührenbefreiung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Verwaltung hilft Ihnen hier gerne weiter.
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
036628 48240
036628 48241
036628 48242
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr