Wahlinformationen -FAQ zur Bundestageswahl 2025
1. Wann und wer wird gewählt?
Am 23. Februar 2025 können Wahlberechtigte die Mitglieder des 21. Deutschen Bundestag wählen.
2. Wo und wie kann ich wählen?
Der Wähler hat zwei Möglichkeiten seine Stimme abzugeben. Er muss sich für eine Möglichkeit entscheiden!
Briefwahl
Wahlberechtigte können unteranderem mit Hilfe des Wahlscheinantrages, Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes beantragen. Hierfür müssen die Wahlberechtigten das Geburtsdatum eintragen, den Versand ankreuzen und den Wahlscheinantrag zwingend unterschreiben. Die Briefwahlunterlagen werden durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes zusammengestellt und dem Wähler durch ein Postunternehmen übersandt. Der Wähler kann nun die Stimmabgabe vornehmen und die ausgefüllten Wahlunterlagen, laut beiliegender Anleitung verpacken und an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes zurücksenden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis 18:00 Uhr, am 23.02.2025 in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 1 in 07937 Zeulenroda-Triebes eingegangen sein.
Urnenwahl am Wahltag
Wähler, welche am Wahltag im Wahllokal wählen möchten, können dies mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte und zwingend einem gültigen Ausweisdokument vornehmen. Das zuständige Wahllokal des Wählers wird durch die Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
3. Was ist die Wahlbenachrichtigungskarte?
Die Wahlbenachrichtigungskarte ist eine personalisierte Benachrichtigung durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, an den Wähler. Die Karte beinhaltet neben der Mitteilung über das Wahllokal ebenfalls den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen). Die Wahlbenachrichtigungskarten werden im Zeitraum vom 20.01.2025 bis zum 02.02.2025 zugestellt.
4. Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe?
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Wahlamt unter folgenden Kontakt:
Herr Koburger Tel.: 036628/ 48-203
E-Mail:
Herr Reich Tel.: 036628/ 48-200
E-Mail:
5. Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Briefwahlunterlagen können auf 3 Wegen beantragt werden
online auf der Homepage der Stadt Zeulenroda-Triebes > Bürger & Rathaus > Bürgerservice > Online-Meldewesen oder
postalisch mithilfe der Wahlbenachrichtigungskarte oder
persönlich bei Vorsprache und Beantragung im Briefwahllokal.
6. Wie lang dauert die Bearbeitung des Wahlscheinantrags?
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 3 Tage, bis die Unterlagen versandfertig sind.
7. Ab wann erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen?
Beantragte Wahlunterlagen werden ab dem 05.02.2025 versendet. Der Versand erfolgt durch die Deutsche Post AG. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund erhöhter Zustellungen, eine längere Zustellzeit entstehen kann.
8. Wo befindet sich das Briefwahllokal, welches die Briefwahlunterlagen ausstellt?
Das Briefwahllokal der Stadt Zeulenroda-Triebes befindet sich im Rathaus der Stadt Zeulenroda-Triebes, Zimmer 28 (1. OG), Markt 1 in 07937 Zeulenroda-Triebes. Das Briefwahllokal ist ebenfalls durch den Fahrstuhl erreichbar.
Das Briefwahllokal ist ab dem 10.02.2025, wie folgt geöffnet
Montag, Dienstag und Mittwoch:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Das Briefwahllokal ist wie folgt geöffnet
Montag, Dienstag und Mittwoch:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
9. Was tun, wenn ich keine Briefwahlunterlagen erhalten habe?
Sollten Sie 5 Tage nach erfolgreicher Beantragung keine Wahlunterlagen erhalten haben, bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Wahlamt unter folgenden Kontakt:
Herr Reich Tel.: 036628/ 48-200
E-Mail:
Herr Koburger Tel.: 036628/ 48-203
E-Mail:
Beachten Sie bitte die Frist unter Punkt 7!
10. Was beinhalten die Briefwahlunterlagen?
Die übersandten Briefwahlunterlagen beinhalten neben dem Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag sowie einen personalisierten Wahlschein. Zusätzlich erhalten Sie ein Merkblatt zur Briefwahl mit wichtigen Hinweisen. Sollten Ihre Briefwahlunterlagen unvollständig sein, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Wahlamt unter folgenden Kontakt:
Herr Reich Tel.: 036628/ 48-200
E-Mail:
Herr Koburger Tel.: 036628/ 48-203
E-Mail:
11. Wie läuft die Briefwahl ab?
Erhält der Wähler die beantragten Briefwahlunterlagen, erfolgt die Stimmabgabe durch den Wähler außerhalb des regulären Wahllokals. Der Wähler gibt seine zwei Stimmen ab (eine Stimme = Erststimme, eine Stimme = Zweitstimme). Der ausgefüllte Stimmzettel wird gefaltet und in den weißen Stimmzettelumschlag gegeben. Der weiße Stimmzettelumschlag wird im Anschluss verschlossen. Der Wähler muss zwingend den beiliegenden Wahlschein persönlich und handschriftlich unterschreiben (Eidesstattliche Versicherung). Der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag werden in den roten Wahlbriefumschlag gegeben und im Anschluss verschlossen. Der rote Wahlbriefumschlag kann nun wieder an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Wahlamt, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes zurückgeschickt werden. Eine Veränderung der amtlichen Wahlunterlagen (z.B. Zerschneiden, zusätzliche nicht vorgesehen Bemerkungen) kann zur Nichtzulassung und/ oder Ungültigkeit der Briefwahlunterlagen führen. Sie als Wähler tragen die Verantwortung, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig (23.02.2025- 18:00 Uhr) in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes eingehen.
12. Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Postalisch und online können die Briefwahlunterlagen bis zum 19.02.2025 – 12:00 Uhr beantragt werden, welche postalisch versandt werden. Danach online beantragte Briefwahlunterlagen werden bearbeitet und zur Abholung im Briefwahllokal hinterlegt.
Persönlich können Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 21.02.2025 – 15:00 Uhr im Briefwahllokal beantragt werden.
In Ausnahmefällen (Verlust des Wahlscheines, welches durch Eidesstattliche Versicherung versichert wird) können Wahlunterlagen noch am Samstag, den 22.02.2025 – 12:00 Uhr im Briefwahllokal beantragt werden.
13. Kann ich bei der Wahl helfen?
Sollten Sie Interesse haben an der Wahl als Wahlhelfer teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Wahlamt unter folgenden Kontakt:
Herrn Koburger Tel.: 036628/ 48-200
E-Mail:
Frau Vogel Tel.: 036628/ 48-202
E-Mail:
14. Welche gesetzlichen Grundlagen sind für die Wahl einschlägig?
Einschlägige rechtliche Grundlagen für die Wahl des Deutschen Bundestages ist das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO).
15. Kontakt Wahlamt
Das Wahlamt der Stadt Zeulenroda-Triebes befindet sich in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Zimmer 31, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes:
Herr Reich Tel.: 036628/ 48-200
E-Mail:
Herr Koburger Tel.: 036628/ 48-203
E-Mail: