Flächennutzungsplan
Der von der Stadt Zeulenroda-Triebes am 11.12.2024 (Beschluss-Nr.: BVZTö-120-2024) beschlossene Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Stadt Zeulenroda-Triebes mit allen Ortsteilen wurde gemäß § 6 Abs. 1 und 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3643), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 18.06.2025 (Aktenzeichen 5090-340-4621/1708-13-104885/2025) mit Auflagen genehmigt. Die Erfüllung der Auflagen wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 09.09.2025 bestätigt. Hierzu wurden die Planzeichnung und die Begründung überarbeitet.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB im gemeinsamen Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf am 26.10.2025 (Jahrgang 20, Nr.12, Seite 10) ist der Flächennutzungsplan wirksam.
Flächennutzungsplan Planteil Südwest
Flächennutzungsplan Planteil Südost
Flächennutzungsplan Planteil Nord
Flächennutzungsplan Begründung mit Umweltbericht
Anlage 1 Bevölkerungsentwicklung und Wohnbauflächenbedarfsermittlung (1.1 Erläuterungsbericht)
Anlage 3 Integration der Landschaftspläne in den Flächennutzungsplan - 3.1 Erläuterungsbericht
Anlage 3 Integration der Landschaftspläne in den Flächennutzungsplan - 3.2 Karte
Anlage 4 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - 4.1 Erläuterungsbericht
Anlage 4 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - 4.2. Karte