Bauleitplanung
Bebauungsplan „Mischgebiet am Kindergarten“ der Gemeinde Langenwolschendorf
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs vom 06.07.2026 des gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB
Auslegung vom 20. Juli 2026 bis einschließlich 21. August 2026
Bebauungsplan „Mischgebiet am Kindergarten“
Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf
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Der Gemeinderat der Gemeinde Langenwolschendorf hat am 08.07.2026 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Mischgebiet am Kindergarten“ gebilligt und beschlossen, den diesen 2. Entwurf des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und nach § 4a Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet am Kindergarten“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Mischgebietes sowie Sicherung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ geschaffen werden. Im 2. Entwurf ist ergänzend eine Grünfläche (ca.1.800 m²) nordwestlich des Plangebietes zur Bestandsicherung in den Geltungsbereich aufgenommen.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Langenwolschendorf entlang der Leitlitzer Straße. Die Ausgleichsmaßnahme A2 ist im Unteren Dorf ausgewiesen, die Ausgleichsmaßnahme A1 westlich der Ortslage am Kesselmühlenweg vorgesehen.
Der Planentwurf des Bebauungsplans „Mischgebiet am Kindergarten“ des Ingenieurbüros Gansloser GmbH & Co. KG mit Stand vom 06.07.2026 bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht und seinen Anlagen wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, den 20.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 21.08.2026
im Internet unter https://www.zeulenroda-triebes.de/, unter der Rubrik „Bürger & Rathaus“ – „Bauen & Planung“ – „Bauleitplanung“ veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse . Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) während der üblichen Dienststunden abgegeben werden.
Bezüglich der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter erstellt wurde. Zusammenfassend ergibt sich daraus, dass bei Umsetzung des Bebauungsplans „Mischgebiet am Kindergarten“, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, es zu keiner erheblichen Beeinflussung dieser Schutzgüter kommt.
Des Weiteren werden folgende umweltbezogene Themen berücksichtigt:
Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Mischgebiet am Kindergarten“ | Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen |
Bauleitplanverfahren „Mischgebiet am Kindergarten“ in Langenwolschendorf Analyse des Artenpotentials / Worst-Case-Prognose | Wildkatze, Haselmaus, Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien, Weichtiere (Weinbergschnecke), Schmetterlinge, Käfer, Farn- und Blütenpflanzen, Flechten
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Herpetologische Bestandserfassung auf der Fläche des Bebauungsplanes „Mischgebiet am. Kindergarten“ | Zauneidechse, Glattnatter, Blindschleiche, Erdkröte |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Emissionen und Immissionen (aus der Landwirtschaft, Festsetzung als Gewerbegebiet), Wasserrecht (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung, Löschwasserversorgung, Grundwasser), Kulturdenkmal, Erdbebenzone, Bodenschutz, Klimaschutz, Natur- und Artenschutz (Ausgleichsflächen und |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
In folgenden Stellungnahmen wurden Aussagen und Hinweise zu umweltbezogenen Themen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gegeben:
Landesanglerverband Thüringen v.30.12.2024
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum v.02.01.2025
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation v.08.01.2025
Thüringer Landesverwaltungsamt vom 16.01.2025
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. v.20.01.2025
Landratsamt Greiz v.10.02.2025
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG vom 06.07.2026 und umfasst Teilflächen der Flurstücke Nr. 54/25, 54/26 und 54/27, Gemarkung Langenwolschendorf, Flur 5, sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 161/12, Gemarkung Langenwolschendorf, Flur 4.
Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsflächen umfasst die nachstehend genannten Flurstücke:
Teilflächen der Flurstücke Nr. 239, 248, 257, 258 und 259, jeweils Gemarkung Langenwolschendorf, Flur 2 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 117 und 118/1, jeweils Gemarkung Langenwolschendorf, Flur 3.
Der Planbereich ist in folgenden Kartenausschnitten dargestellt. (siehe PDF)
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem ThürDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls frühzeitig öffentlich ausliegt. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Langenwolschendorf, 09.06.2026
Gisbert Voigt
Bürgermeister
Anlagen:
Bekanntmachung Beteiligung_alsPDF
6. Bestands- und Konfliktplan_2.E
Anhang 1_Analyse des Artenpotentials_Worst-Case-Prognose
Anhang 2_Herpetologische Bestandserfassung
Stellungnahmen_Abwägungstabelle